Versicherungsunternehmen werden deshalb gezwungen, die Kosten auf die Policen zu
übertragen. Die Prämien werden also ab dem 1.Juli 2004 ebenso steigen, wie die
Honorare.
Über die Honorarerhöhungen gibt es ein paar Beispiele:
Mietrecht:
Einem Mieter wird der Mietvertrag mit einer Monatsmiete in Höhe von 500 Euro
gekündigt. Der Mieter lässt sich bezüglich der Kündigung von einem Rechtsanwalt
beraten. Der Anwalt erreicht nach längerer Korrespondenz mit dem Vermieter, dass
die Kündigung als gegenstandslos betrachtet wird und der Mieter in der Wohnung
verbleiben kann.
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO
(Gegenstandswert 6.000 Euro) bis 30.06.2004 |
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Abrechnung gem. RVG ab 01.07.2004 |
| Geschäftsgebühr |
7,5/10 |
253,50 EUR |
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Gebühren |
1,5 |
507,00 EUR |
| Pauschale |
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20,00 EUR |
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Pauschale |
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20,00 EUR |
| MWSt. |
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43,76 EUR |
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MWSt. |
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84,32 EUR |
| Gesamt |
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371,26 EUR |
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Gesamt |
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611,32 EUR |
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Für die Abrechnung wurde die sog. Mittelgebühr zugrunde gelegt, wobei es sich
auswirkt, dass der Gebührenrahmen für die außergerichtliche Tätigkeit nach BRAGO
0,5 - 1,0 Gebühren beträgt, gem RVG zukünftig 0,5 - 2,5 Gebühren.
Zivilrecht:
Mandant M wir in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er nimmt sich einen
Rechtsanwalt. Nachdem es keine Einigung über den Schaden in Höhe von 10.000 EUR
außergerichtlich gibt, reicht der Rechtsanwalt eine Klage ein. Beide Seiten
einigen sich auf eine Vergleichssumme in Höhe von 5.000 EUR.
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| Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. BRAGO (Streitwert 10.000 EUR) |
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG: |
| Geschäftsgebühr |
7,5/10 |
364,50 EUR |
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Geschäftsgebühr |
1,5 |
729,00 EUR |
Diese Gebühr wird aber vollständig
auf die nachfolgende Prozessgebühr
angerechnet, somit |
0,00 EUR |
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nach RVG wird die Gebühr nur noch zur Hälfte, max. 0,75
Gebühren auf die nachfolgende gerichtliche Tätigkeit angerechnet, es verbleiben
somit |
364,50 EUR |
| Prozessgebühr |
10/10 |
486,00 EUR |
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Verfahrensgebühr |
1,3 |
631,80 EUR |
| Vergleichsgebühr |
10/10 |
486,00 EUR |
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Terminsgebühr |
1,2 |
583,20 EUR |
| Pauschale |
|
20,00 EUR |
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Vergleichsgebühr |
1,0 |
486,00 EUR |
| MWSt. |
|
158,72 EUR |
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Pauschale |
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20,00 EUR |
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MWSt. |
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333,68 EUR |
| Gesamt |
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1.150,72 EUR |
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Gesamt |
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2.419,18 EUR |
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Der Mehrverdienst des Rechtsanwaltes erklärt sich dadurch, dass zukünftig die
außergerichtlich verdiente Geschäftsgebühr nicht mehr vollständig auf die
spätere gerichtliche Tätigkeit angerechnet wird. Zudem erhält der Rechtsanwalt
zukünftig für außergerichtliche Vergleichsgespräche die sogenannte "
Terminsgebühr "(1,2), während diese Tätigkeit bislang durch die Prozessgebühr
mit abgegolten war.
Arbeitsrecht:
Arbeitnehmer A (Monatsverdienst 1.000 EUR) hat Probleme mit seinem Arbeitgeber,
der A zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages bewegen will. A
lässt sich durch Rechtsanwalt vertreten. Nachdem außergerichtlich eine Einigung
nicht erzielt werden kann, spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, so dass A
durch Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage erheben lässt. In der Güteverhandlung
wird zwischen den Partein ein Vergleich abgeschlossen, wonach das
Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird.
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| Abrechnung des Rechtsanwaltes gem.BRAGO (Streitwert 3.000 EUR) |
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Abrechnung des Rechtsanwaltes gem. RVG: |
| Geschäftsgebühr |
0,75 |
141,75 EUR |
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außergerichtliche Gebühren |
1,5 |
283,50 EUR |
| wird wie dargelegt,vollständig auf die nachfolgende Prozessgebühr angerechnet, es verbleiben somit |
0,00 EUR |
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es verbleiben nach Anrechnung auf die verdiente Verfahrensgebühr |
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141,75 EUR |
| Prozessgebühr |
10/10 |
189,00 EUR |
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Verfahrensgebühr |
1,3 |
245,70 EUR |
| Verhandlungsgebühr |
10/10 |
189,00 EUR |
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Terminsgebühr |
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226,80 EUR |
| Vergleichsgebühr |
10/10 |
189,00 EUR |
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Vergleichsgebühr |
1,0 |
189,00 EUR |
| Pauschale | |
20,00 EUR |
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Pauschale |
|
20,00 EUR |
| MWSt. |
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93,92 EUR |
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MWSt. |
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131,72 EUR |
| Gesamt |
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680,92 EUR |
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Gesamt |
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954,97 EUR |
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| zu zahlende Gerichtskosten bei verlorener Klage: |
| derzeit: |
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120,00 EUR |
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künftig: |
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213,60 EUR |
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Hinweis: Bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt die Besonderheit, dass jede
Partei die eigenen Anwaltskosten in erster Instanz selbst tragen muss,
unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren wird.
Die Steigerung der Anwaltskosten in Höhe von 40% muss der Mandant somit in
jedem Falle selbst tragen. Hinzu kommt zukünftig, dass der Arbeitnehmer bei
einem verlorenen Rechtsstreit nicht nur seine eigenen Kosten, sondern auch
erheblich höhere Gerichtskosten zu zahlen hat. |