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Widerspruch



Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Kunde ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen hat, wenn er die Verbraucherinformation erst zusammen mit dem Versicherungsschein erhält (wie bspw. von der "Rechtschutz Union" praktiziert).
Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs gewahrt.














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