Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Kunde ein
Widerspruchsrecht von 14 Tagen hat, wenn er die
Verbraucherinformation erst zusammen mit dem
Versicherungsschein erhält (wie bspw. von der "Rechtschutz
Union" praktiziert).
Die Frist wird durch die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchs gewahrt.