Der Gesetzgeber räumt den Kunden unter bestimmten
Voraussetzungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab
Antragsstellung ein. Allerdings besteht dieses Recht
nicht, wenn der Kunde seine Verbraucherinformationen erst
mit dem Versicherungsschein erhält (wie z. B. bei der
"Rechtschutz Union" üblich), denn dann hat er
ein Widerspruchsrecht.