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Vorverfahren Rechtsschutzversicherung


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Vorverfahren



Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, den Sozialgerichten und den Finanzgerichten geht regelmäßig ein gesetzlich vorgeschriebenes behördeninternes Verfahren voraus, wobei Fristen zur Widerspruchs- oder Einspruchseinlegung wie auch für die spätere Klageerhebung zu beachten sind. Einige Rechtschutzversicherer gewähren Rechtschutz auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren beim Sozialgerichts-Rechtschutz im privaten Bereich sowie beim Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen.














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