Versicherungsvertragsgesetz
Die gesetzlichen Bestimmungen über den (privaten)
Versicherungsvertrag sind in Deutschland in einem
besonderen Gesetz enthalten, dem
Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Von zwingenden
Vorschriften dieses Gesetzes darf in allgemeinen
Versicherungsbedingungen oder Einzelvereinbarungen nicht
abgewichen werden. Die Rechtsschutzversicherung unterliegt
den Regelungen des Gesetzes für sämtliche
Versicherungszweige sowie für die Schadensversicherung.
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