Hierzu zählen selbständig tätige Personen, die
weisungsgebunden sind, das heißt
- einem einzigen Vertragspartner
- für einen konkreten Zeitraum
- ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen
und somit wie ein Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des
Vertragspartners eingebunden sind.