Die Rechtsschutzversicherungen gewähren in der Regel
Rechtschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
vor deutschen Sozialgerichten. Darunter fällt z. B. der
Streit über die Zahlung eines Arbeitslosengeldes ebenso,
wie über Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten-
und Unfallversicherung.
Im privaten Bereich erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf das der gerichtlichen Klärung
vorausgehende Widerspruchsverfahren.