Lexikon | Anwaltssuche | Impressum | Kontakt | AGB's | Sitemap

Revision Rechtsschutzversicherung


Hier zum Onlinerechner
Rechtschutz Versicherung Arbeitnehmer Rechtschutz Versicherung Firmen
Rechtschutz Versicherung Freiberufler Rechtschutz Versicherung Ärzte

Inhalt

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  X,Y,Z

 
A B C
D E F G H I J
K L M N O P Q
R S T U V W X,Y,Z



Revision



Das Rechtsmittel der Revision ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. besondere Zulassung). Die damit angegriffene Entscheidung wird lediglich in rechtlicher, nicht in tatsächlicher, Hinsicht überprüft. Verstöße gegen grundlegende Verfahrensvorschriften sind absolute Revisionsgründe.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes tragen die Rechtschutzversicherer in der Regel die mit einer Revision verbundenen Kosten, soweit hierfür Erfolgsaussichten bestehen.














rechtschutzvergleich Hausratversicherung