Ein Rechtsanwalt nimmt regelmäßig die rechtlichen
Interessen des Versicherungsnehmers außergerichtlich und
vor Gericht wahr. Er ist Organ der Rechtspflege.
Die meisten Gerichte verlangen die Vertretung durch einen
Anwalt (Anwaltszwang).
Die Wahl des Anwalts ist frei, jedoch kann der
Versicherungsnehmer die Benennung eines Rechtsanwalts
durch seinen Rechtschutzversicherer verlangen. Eine
Haftung des Rechtschutzversicherers wird dadurch jedoch
nicht begründet.
Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen
Versicherungsnehmer und Anwalt.