Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem
Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-,
Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechten oder
sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum fällt unter die
ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten, weil hiervon nur
ein kleiner Kreis der Versichertengemeinschaft betroffen
ist.
Das Risiko ist nicht versicherbar.