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Lebenspartner Rechtsschutzversicherung


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Lebenspartner



Der nichteheliche (auch gleichgeschlechtliche) Lebenspartner des Versicherungsnehmers ist in der Regel immer dann automatisch mitversichert, wenn sich der Versicherungsschutz auf die Familie des Versicherungsnehmers erstreckt. Voraussetzung ist dessen Nennung im Versicherungsvertrag und/oder das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft laut Melderegister.
Bei einigen Versicherern erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf einen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden alleinstehenden Elternteil des Versicherungsnehmers bzw. des Lebenspartners.














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