Kündigung (Arbeitsverhältnis)
Die individuelle Kündigung des Arbeitsverhältnisses
gilt im Arbeits-Rechtschutz allgemein als Rechtschutzfall. Bei einzelnen Versicherern gilt dies bereits bei einer angedrohten Kündigung mit konkretem Vorschlag zur Androhung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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