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Konkurs



Unter die ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers.
Hingegen fällt z.B. die Anmeldung einer titulierten Forderung des Versicherungsnehmers zur Konkurstabelle in der Regel nicht unter diesen Ausschluss. Vielmehr handelt es sich dabei um eine vom Leistungsumfang umfasste Zwangsvollstreckungsmaßnahme, da die Geltendmachung im Insolvenzverfahren ebenfalls der zwangsweisen Befriedigung von Ansprüchen dient.














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