Kapitalanlagegeschäfte, die der üblichen Vermögensverwaltung
entsprechen, also das Disponieren mit eigenen Vermögenswerten
in nicht gewerblichem Umfang, sind üblicherweise im
Bereich des Vertrags- und Sachen-Rechtschutzes
abgesichert, wenn es hiermit Probleme gibt.
Nicht versicherungsfähig sind hingegen
Kapitalanlagegeschäfte, die mit Fremdkapital betrieben
werden, d. h., man leiht sich Geld in teilweise
nicht unerheblichem Umfang und versucht damit
kurzfristig hohe Gewinne zu realisieren.
Die hierbei entstehenden Risiken bei dieser besonderen
Form der Spekulation einzelner kann zu den üblichen Prämien
von der Versichertengemeinschaft nicht übernommen werden.