Insassen - Berechtigte Insassen
Insassen in rechtschutzversicherten Fahrzeugen genießen
in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der
Versicherungsnehmer, wenn:
- es sich um berechtigte Insassen handelt (also nicht z.
B. Mittäter bei einem Fahrzeugdiebstahl) und
- der Versicherungsnehmer Leistungen an diese
mitversicherten Insassen nicht widerspricht.
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