Dient der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet-
und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
sowie aus dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude
oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
In der Regel wird in der Grundstücks-Rechtschutz der
Versicherungsnehmer und dessen Familie in der im
Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Vermieter (auch als Eigentümer)
- Verpächter (auch als Eigentümer)
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
versichert. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen
oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind dabei meist mit
eingeschlossen.