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Gerichtsstand



Der Gerichtsstand bestimmt das für ein Klageverfahren zuständige Gericht.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz oder Sitz der beklagten natürlichen oder juristischen Person. Besondere Gerichtsstände sind bei unerlaubten Handlungen das Gericht, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde, bei Wohnungseigentum ist die Lage des Grundstücks maßgebend, bei Wohnungsmietstreitigkeiten die der Mieträume. In Straf- und Bußgeldsachen ist zumeist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde.














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