Der Gerichtsstand bestimmt das für ein
Klageverfahren zuständige Gericht.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz oder Sitz der
beklagten natürlichen oder juristischen Person.
Besondere Gerichtsstände sind bei unerlaubten Handlungen
das Gericht, in dessen Bezirk die Handlung begangen
wurde, bei Wohnungseigentum ist die Lage des Grundstücks
maßgebend, bei Wohnungsmietstreitigkeiten die der Mieträume.
In Straf- und Bußgeldsachen ist zumeist das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk die Straftat oder Ordnungswidrigkeit
begangen wurde.