Der Kauf eines gebrauchten Hausanwesens oder einer
solchen Eigentumswohnung fällt nicht unter den Baurisiko-Ausschluss.
Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschaffungen,
die nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks, Gebäudes
oder Gebäudeteils werden, wie etwa Einbauküchen,
Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, sind nicht
ausgeschlossen.