In den Rundumpaketen einiger Rechtschutz-Versicherer
sind meist alle selbstbewohnten Wohneinheiten der
Versicherten im Inland geschützt.
Somit muss in diesen Fällen für ein vom
Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen
dauerhaft bewohntes Ferienhaus keine gesonderte Prämie
gezahlt werden, egal ob gemietet oder im Eigentum.