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Fahrtkosten Rechtsschutzversicherung


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Fahrtkosten



Als Versicherungsleistung werden von den Rechtschutz-Versicherungen in der Regel wie folgt übernommen:

1. Fahrtkosten, die versicherten Personen entstehen, weil ihr Erscheinen als Beschuldigte oder Partei vor einem ausländischen Gericht angeordnet wird und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.

2. Sonstige Fahrtkosten - von gegnerischen Parteien - wenn dann die Versicherungsnehmer vor Gericht zu deren Übernahme verplichtet werden.














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