Eintritt des Versicherungsfalles
Im allgemeinen ist der Versicherungsfall dann
eingetreten, wenn der Rechtsverstoß begangen wurde oder
begangen worden sein soll. Die Bestimmung dieses Termins
sollte somit eher selten Probleme bereiten (vergleiche
Kfz-Haftpflicht-Versicherung: Wenn´s kracht, dann ist
der Versicherungsfall da, nicht schon, wenn man den Führerschein
erwirbt).
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