Eigentums-Rechtschutz / Nachbarschaftsrecht
Unter Nachbarschaftsrecht verstehen die
Rechtschutzversicherer üblicherweise nachbarrechtliche
Auseinandersetzungen wie sie Mieter und Eigentümer von
Wohnungen und Grundstücken untereinander haben können.
Um nachbarrechtliche Ansprüche zu verwirklichen, muss
nicht zwingend eine gemeinsame "Grenze" gegeben
sein. Maßgeblich ist, dass durch Dritte das eigene
Eigentum oder der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt
wird (Lärmbelästigung, Hecke auf dem Grenzstreifen,
Parken auf dem gemieteten Abstellplatz durch Dritte etc.).
|