Dinglich Nutzungsberechtigter -
Nutzungsberechtigter
Dinglich Nutzungsberechtigte sind Personen, denen
Kraft grundbuchamtlichen Eintrags die Nutzung einer
Immobilie zugesichert wird, obwohl sie nicht deren Eigentümer
sind.
Diese Form der "dinglichen Absicherung" wird häufig
dann gewählt, wenn Eltern ihre Immobilie an Kinder übertragen,
die Eltern aber die Immobilie noch ohne jegliche Einschränkung
bis zu einem eventuellen Ableben etc. nutzen wollen.
Das dingliche Nutzungsrecht endet z. B. auch nicht bei
Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer, sondern wäre
auch vom neuen Eigentümer uneingeschränkt zu
respektieren.
Dinglich Nutzungsberechtigte werden in Rechtschutz-Produkten
als "Eigentümer" versichert.
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