Die Rechtschutz-Versicherer gewähren Deckung, bzw.
Versicherungsschutz, Rechtschutz oder Kostenschutz (die
Begriffe werden zumeist synonym verwandt), wenn ein
Rechtschutzfall (Versicherungsfall) im versicherten
Zeitraum eintritt, unter die vertraglich vereinbarten
Bereiche, Eigenschaften und Leistungsarten fällt, keine
ausgeschlossene Rechtsangelegenheit darstellt und für
den jeweiligen Verfahrensabschnitt Erfolgsaussichten
aufweist.