Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten -
Rechtschutz
Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren besteht
Versicherungsschutz im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten -
Rechtschutzes. Die häufigsten Bußgeldverfahren werden
wegen Verkehrsverstößen eingeleitet, aber auch andere
Rechtsverstöße (wie gegen die Schulpflicht, Lärmverordnung,
umweltrechtliche Vorschriften) können ein derartiges
Verfahren auslösen.
Wegen der Häufigkeit und der Unverhältnismäßigkeit
der damit für die Versichertengemeinschaft verbundenen
Kosten fallen jedoch Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen
eines Halt- oder Parkverstoßes unter die
ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten.
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