Mit der Berufung wird das Urteil eines Gerichts der
ersten Instanz durch das höhere Gericht in tatsächlicher
und rechtlicher Hinsicht überprüft. Durch die Reform
der Zivilprozessordnung zum 01.01.2002 ist der Umfang der
tatsächlichen Nachprüfung erstinstanzlicher
Entscheidungen erheblich eingeschränkt worden.
Einige Rechtschutz-Versicherer tragen auch das
Kostenrisiko eines Berufungsverfahrens, sofern eine
Erfolgsaussicht besteht.