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Beitragsanpassung - Kündigungsrecht Rechtsschutzversicherung


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Beitragsanpassung - Kündigungsrecht



Eine Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen ist dem Versicherungsnehmer wie folgt möglich:

1. Vertragabschluss vor 01/91:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.

2. Vertragsabschluss zwischen 01/91 und 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des Erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhöht. Die Kündigung ist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich.

3. Vertragsabschluss nach 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei jeder Erhöhung möglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhöht - z.B. höhere Deckungssummen).













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