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Baurisiko
Das Baurisiko fällt unter die ausgeschlossenen
Rechtsangelegenheiten und ist nicht versicherbar.
Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem
Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken
bestimmten Grundstücks zählen hierzu, ebenso die
Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils
oder die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung
eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, welches
sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers
befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu
nehmen beabsichtigt; ferner die Finanzierung aller
derartiger Vorhaben. Dies können Streitigkeiten aus dem
notariellen Kaufvertrag ebenso sein, wie aus Bauwerkverträgen,
im Zusammenhang mit Architektenleistungen oder
Bankdarlehen.
Der Kauf eines gebrauchten Hausanwesens oder einer
solchen Eigentumswohnung fällt nicht unter den Baurisiko-Ausschluss.
Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschaffungen,
die nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks, Gebäudes
oder Gebäudeteils werden, wie etwa Einbauküchen,
Einrichtungsgegenstände, Beleuchtungskörper, sind nicht
ausgeschlossen.
Hingegen ist bei Neubauten das Kostenrisiko schwer überschaubar
und kaum kalkulierbar. Es trifft überdies nur einen
kleinen Teil der Versichertengemeinschaft, weshalb im
Interesse möglichst günstiger Beiträge dieses Risiko
insgesamt vom Versicherungsschutz ausgenommen wird. |
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