Außergerichtliche Verfahren
Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, den
Sozialgerichten und den Finanzgerichten geht regelmäßig
ein gesetzlich vorgeschriebenes behördeninternes
Verfahren voraus, wobei Fristen zur Widerspruchs- oder
Einspruchseinlegung wie auch für die spätere
Klageerhebung zu beachten sind.
Die Rechtschutz-Versicherer können Rechtschutz auch für
das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren beim
Sozialgerichts-Rechtschutz im privaten Bereich sowie beim
Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen gewähren. |