Soweit nicht besondere Gründe (etwa Tod oder Geschäftsaufgabe
eines Einzelanwalts) für einen Anwaltswechsel sprechen,
trägt die Rechtschutz-Versicherung marktüblich die
Kosten eines Anwalts in der jeweiligen Instanz. Die mit
einem Anwaltswechsel verbundenen Mehrkosten gehen also zu
Lasten des Versicherungsnehmers.