In Deutschland bestimmen sich die gesetzlichen Gebühren
und Auslagen eines Anwalts nach der Bundesgebührenordnung
für Rechtsanwälte (BRAGO). Für die gesetzlichen Gebühren
ist zumeist der Gegenstandswert (Streitwert) maßgebend.
Die gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen
Gerichts ansässigen Rechtsanwalts werden in der Regel
von der Rechtschutz-Versicherung übernommen, nicht
jedoch Vergütungen aufgrund von Honorarvereinbarungen.