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Anwalt Rechtsschutzversicherung


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Anwalt



Ein Rechtsanwalt nimmt regelmäßig die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers außergerichtlich und vor Gericht wahr. Er ist Organ der Rechtspflege.
Die meisten Gerichte verlangen die Vertretung durch einen Anwalt (Anwaltszwang).
Die Wahl des Anwalts ist frei, jedoch kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Rechtsanwalts durch seine Rechtschutz-Versicherung verlangen. Eine Haftung durch den Versicherer wird dadurch jedoch nicht begründet.
Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Versicherungsnehmer und Anwalt.













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