Ein Rechtsanwalt nimmt regelmäßig die rechtlichen
Interessen des Versicherungsnehmers außergerichtlich und
vor Gericht wahr. Er ist Organ der Rechtspflege.
Die meisten Gerichte verlangen die Vertretung durch einen
Anwalt (Anwaltszwang).
Die Wahl des Anwalts ist frei, jedoch kann der
Versicherungsnehmer die Benennung eines Rechtsanwalts
durch seine Rechtschutz-Versicherung verlangen. Eine
Haftung durch den Versicherer wird dadurch jedoch nicht
begründet.
Das Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen
Versicherungsnehmer und Anwalt.