Gesetzliche Vertreter juristischer Personen (z.B.
GmbH-Geschäftsführer) unterliegen bei
Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber nicht dem
Arbeitsrecht. Somit ist ihnen der Zugang zu den
Arbeitsgerichten verwehrt und sie müssen ggf. mit vollem
Prozesskostenrisiko vor den ordentlichen Gerichten
streiten.
Der Arbeits-Rechtschutz bringt für diese Risikogruppe
somit keine Deckung. Diese ist nur über ein besonderes
Produkt zu realisieren, den sogenannten
Anstellungsvertrags-Rechtschutz.