Altenteiler ist, wer überwiegend von Geld- und/oder
Natural-Leistungen (Deputant) aus einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb lebt und dessen Inhaber er
früher war. Ausschlaggebend für die Mitversicherung ist
nicht der Wohnsitz des Altenteilers auf diesem Betrieb,
da der Wohnsitz vieler Altenteiler sich nicht in
Betriebsnähe befindet.
Wesentliches Indiz für die Altenteilereigenschaft ist
der Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die
Altenhilfe für Landwirte (WAL).
Der Altenteiler braucht nicht mit dem Betriebsinhaber
verwandt oder verschwägert und auch nicht dessen
unmittelbarer Vorgänger sein.